Zeiterfassung – Pflicht oder Kür?

Zeiterfassung Pflicht oder Kür

Zeiterfassung – Pflicht oder Kür? Das sollten Sie in Österreich & Deutschland wissen

Arbeitszeit aufschreiben? Für viele ist das lästig – aber oft gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Beitrag erklären wir verständlich und kompakt:

Wann Zeiterfassung Pflicht ist
Was man bei der Zeiterfassung eigentlich tut
Was der Unterschied zwischen Österreich & Deutschland ist

Und wir zeigen: Mit einer digitalen Lösung wie Zeitconsens wird Zeiterfassung zum einfachen Vorteil – für Unternehmen und Beschäftigte.

 

Was ist Zeiterfassung überhaupt?

Zeiterfassung bedeutet, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festgehalten werden – z. B. durch:

  • digitale Systeme (App, Terminal, Weblösung)
  • Stundenzettel oder Excel-Listen (veraltet, fehleranfällig)

Erfasst werden dabei oft auch:
Pausen
Überstunden
Abwesenheiten (z. B. Urlaub, Krankenstand)
Zuschläge (z. B. Nachtarbeit, Feiertage)

Zeiterfassung in Österreich – Wann ist sie Pflicht?

In Österreich regeln das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) die Zeiterfassung.
Grundregel: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen aufzuzeichnen.

Pflicht zur Zeiterfassung besteht immer, wenn:

  • die tägliche Arbeitszeit nicht genau geregelt ist (z. B. flexible Dienste)
  • Überstunden möglich sind
  • Teilzeitkräfte beschäftigt werden
  • Gleitzeit oder Schichtarbeit vereinbart wurde
  • gesetzliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden müssen

Auch bei Homeoffice oder Außendienst gilt: Die Arbeitszeit muss dokumentiert sein.

 

Zeiterfassung in Deutschland – Was ist neu?

In Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022 entschieden:
Zeiterfassung ist für alle Arbeitnehmer:innen Pflicht.

Seit dem Gesetzentwurf 2023 gilt:

Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System nutzen
Arbeitsbeginn, -ende und Pausen sind zu erfassen
Auch im Büro, Homeoffice oder Außendienst
Schriftlich oder digital – digital wird empfohlen

Wichtig: Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was macht man bei der Zeiterfassung konkret?

Ganz einfach gesagt:

  1. Kommen & Gehen erfassen – z. B. über App, Terminal oder PC
  2. Pausen eintragen oder automatisch mitrechnen lassen
  3. Projekt- oder Tätigkeitszeiten dokumentieren (optional)
  4. Abwesenheiten (Urlaub, Krankenstand) einpflegen
  5. Zuschläge oder Überstunden korrekt berechnen lassen

Mit einem modernen System wie Zeitconsens geschieht das einfach, automatisch und gesetzeskonform – egal ob mobil, am Arbeitsplatz oder unterwegs.

 

Fazit: Zeiterfassung ist Pflicht – aber kein Aufwand, wenn man’s richtig macht

Ob in Österreich oder Deutschland:
Ohne Zeiterfassung drohen rechtliche Risiken, falsche Abrechnungen und Unklarheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mit einer digitalen Lösung wie Zeitconsens wird Zeiterfassung zum Vorteil:

  • Rechtssicherheit & DSGVO-Konformität
  • Transparente Arbeitszeitübersicht für alle
  • Automatisierte Berechnung von Überstunden & Zuschlägen
  • Nahtlose Anbindung an Lohnverrechnung (z. B. RZL, BMD)

Jetzt mehr erfahren und Zeit sparen:
www.zeitconsens.com

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