Urlaubsanspruch in Österreich – Was du wissen musst

Urlaub ist wichtig, um sich zu erholen. Doch viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie viel Urlaub ihnen zusteht und was passiert, wenn sie ihn nicht nehmen. Hier bei Consens Zeiterfassung GmbH bekommst du die wichtigsten Antworten – einfach und verständlich erklärt.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Laut dem österreichischen Urlaubsgesetz (UrlG) hast du als Arbeiter oder Angestellter in Österreich Anspruch auf 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Das entspricht fünf Wochen. Wenn du eine sechs Tage Woche hast, sind es sogar 30 Werktage.

Nach 25 Jahren im selben Betrieb steigt dein Urlaubsanspruch auf 30 Werktage (bzw. 36 bei einer 6-Tage-Woche).

Quelle: § 2 Urlaubsgesetz (UrlG)

Wann kann ich meinen Urlaub beantragen?

Grundsätzlich kannst du deinen Urlaub nehmen, wenn du ihn brauchst. Aber: Der Urlaub muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Beide Seiten müssen zustimmen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht einfach verweigern, aber auch du kannst ihn nicht einfach nehmen, wann du willst.

Wichtig: Dein Arbeitgeber muss deine Wünsche berücksichtigen, aber er kann sie ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen (z. B. zu wenig Personal in der Urlaubszeit).

Quelle: § 4 Urlaubsgesetz (UrlG)

Was passiert, wenn ich meinen Urlaub nicht nehme?

Urlaub kann nicht verfallen, aber er muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres konsumiert werden. Danach verfällt er, wenn du ihn trotz Möglichkeit nicht genommen hast.

Wenn du dein Arbeitsverhältnis beendest und noch offenen Urlaub hast, bekommst du dafür eine Urlaubsersatzleistung – also eine Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs.

Achtung: Wenn du den Urlaub absichtlich nicht nimmst, kannst du ihn nicht einfach auszahlen lassen, während du noch im Unternehmen bist.

Quelle: § 7 und § 10 Urlaubsgesetz (UrlG)

Fazit:

  • Du hast Anspruch auf mindestens 5 Wochen Urlaub pro Jahr.
  • Urlaub muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt nach 2 Jahren, außer du konntest ihn nicht nehmen.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird offener Urlaub ausbezahlt.

Nutze deinen Urlaub, um dich zu erholen – du hast ein Recht darauf!
Weitere Infos findest du im österreichischen Urlaubsgesetz: RIS – Urlaubsgesetz (UrlG)

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