Wir möchten Sie über die bevorstehenden Änderungen der Steuerreform bezüglich der steuerfreien Überstundenzuschläge in Österreich für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026 informieren.
Für die Jahre 2024 und 2025 besteht eine befristete Möglichkeit, die ersten 18 Überstundenzuschläge im Monat
bis zu € 200,00 steuerfrei an Ihre Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer reduzieren und gleichzeitig Anreize für zusätzliche Arbeitsstunden schaffen. Bitte beachten Sie, dass diese steuerfreie Obergrenze in diesen beiden Jahren auf € 200,00 erhöht wird.
Ab 2026 wird es eine weitere Änderung geben. Der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten zehn Überstunden im Monat wird auf € 120,00 angehoben, im Vergleich zu den bisherigen € 86,00. Dies erhöht die steuerlichen Vorteile für Arbeitnehmer, die Überstunden leisten.
Es ist wichtig, diese Regelungen sorgfältig zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen und die Einhaltung der Gesetze gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Personalabteilung in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Sie die neuen Vorschriften ordnungsgemäß umsetzen.
Diese Änderungen sollen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommen und zur Förderung von zusätzlicher Arbeit und einer verbesserten finanziellen Situation beitragen.
Wird seitens Consens eine Lohnsteuerfreie Aufteilung der 50% Überstunden in der Software bewertet, dann ist eine Anpassung im jeweiligen Zeitmodell bzw. Berechnungsmodul notwendig.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu klären und Sie bei diesen zu unterstützen.
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